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Aussenwirtschaften und Warenauslagen
Bewilligungspflicht Aussenwirtschaft
Wenn ein Gastwirtschaftsbetreiber beabsichtigt eine Aussenwirtschaft zu eröffnen, ist frühzeitig ein entsprechendes Gesuch bei der Stadtpolizei einzureichen. Das Gesuch muss nachfolgende Angaben
enthalten:
- Örtlichkeit mit Planausschnitt
- Grösse der beanspruchten Fläche
- Anzahl Plätze und Art des möglilchen Mobiliars
Bewilligungspflicht Warenauslagen und Reklameständer
Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes durch Warenauslagen und Reklameständer (mobile Werbetafel vor dem Geschäft) bedarf einer Bewilligung.
Entsprechende Gesuche und Anfragen sind an die Stadtpolizei zu richten.
Hier gelangen Sie zu den Vorschriften für die Benützung des öffentlichen Grundes
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7001 Chur
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