Die Benützung des öffentlichen Grundes und Lufraumes ist bewilligungspflichtig. Für Bewilligungen von temporärer Reklame im Strassenraum, d.h. entlang oder über der Stasse, ist der Werkbetrieb zuständig. Fotodokumentation, Merkblätter und Gesuchsformulare finden Sie unter den Publikationen.
Bei uns können Sie Werbeflächen über und entlang der Strasse mieten. Bei den Publikationen finden Sie die Fotodossier, Merkblätter und die Gesuchsformulare.
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