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  • Temporäre Strassenreklamen

    Die Benützung des öffentlichen Grundes und Lufraumes ist bewilligungspflichtig. Für Bewilligungen von temporärer Reklame im Strassenraum, d.h. entlang oder über der Stasse, ist der Werkbetrieb zuständig. Fotodokumentation, Merkblätter und Gesuchsformulare finden Sie unter den Publikationen.

    Reklamewesen

    Bei uns können Sie Werbeflächen über und entlang der Strasse mieten. Bei den Publikationen finden Sie die Fotodossier, Merkblätter und die Gesuchsformulare.
    Bei uns können Sie Werbeflächen über und entlang der Strasse mieten. Bei den Publikationen finden Sie die Fotodossier, Merkblätter und die Gesuchsformulare.

    Zugehörige Objekte