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Baubewilligungen & Reklamen
Seit 1.1.2021 besteht für den Ersatz des Wärmeerzeugers (Heizung) gemäss kantonalem Energiegesetz eine Meldepflicht bei der Gemeinde. Ein solches Vorhaben muss spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden.
Seit 1.1.2021 besteht für den Ersatz des Wärmeerzeugers (Heizung) gemäss kantonalem Energiegesetz eine Meldepflicht bei der Gemeinde. Ein solches Vorhaben muss spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden.
Hier finden Sie Informationen über das Aufstellen von mobilen Reklameständern.
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