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Quartierplan Ringstrasse
Für das Gebiet der Parzellen Nr. 4258, 2725, 3920, 3921, 3931, 3919, 3892, 3845, 3812, 3747, teilweise 3348 und teilweise 1312, wurde ein Quartierplan ausgearbeitet. Im Quartierplan werden Rahmenbedingungen zur Bebauung, Erschliessung, Gestaltung und Nutzung des Gebiets festgelegt.
Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO). Die Quartierplanunterlagen liegen ab Freitag den 26. Februar 2021 während 30 Tagen im Stadthaus, Masanserstrasse 2, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (1. Obergeschoss) öffentlich auf. Die Auflageakten können aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus vollumfänglich auf der Hompage der Stadt Chur heruntergeladen werden.
Gelegenheit zur Akteneinsicht kann nach Terminvereinbarung innerhalb Tagesfrist wahrgenommen werden. Dazu wenden Sie sich telefonisch an das Sekretariat der Hochbaudienste (Telefon 081 254 51 62). Es gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Gegen den Quartierplan können davon betroffene Personen innert Auflagefrist bei den Hochbaudiensten schriftlich Einsprache erheben.
Zugehörige Objekte
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Quartierplanvorschriften | Download | 0 | Quartierplanvorschriften |
Bestandesplan 1:1000 | Download | 1 | Bestandesplan 1:1000 |
Gestaltungsplan Umgebungsplan 1:1000 | Download | 2 | Gestaltungsplan Umgebungsplan 1:1000 |
Erschliessungsplan 1:1000 | Download | 3 | Erschliessungsplan 1:1000 |
Profilierungsplan 1:1000 | Download | 4 | Profilierungsplan 1:1000 |
Vorabzug Richtprojekt | Download | 5 | Vorabzug Richtprojekt |
Modellfoto | Download | 6 | Modellfoto |
Auszug Siegerprojekt aus Bericht des Preisgerichtes | Download | 7 | Auszug Siegerprojekt aus Bericht des Preisgerichtes |
Bericht des Preisgerichtes | Download | 8 | Bericht des Preisgerichtes |