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Inhalt

  • Stiftung Theater Chur August 2022 - Juli 2026

    Stiftungsurkunde

    Art. 2 Zweck

    1 Die Stiftung bezweckt den Betrieb, die Förderung und den Erhalt des Stadttheaters entsprechend den Bestimmungen des Kulturförderungsgesetzes der Stadt Chur.

    2 Die Stiftung beschafft sich die für die Zweckerfüllung notwendigen Mittel, strebt aber keinen Gewinn an.


    A. Stiftungsrat

    Art. 5 Zusammensetzung

    1 Der Stiftungsrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern.

    2 Zwei Mitglieder des Stiftungsrates werden jeweils vom Stadtrat als Abgeordnete der Stadt in den Stiftungsrat gewählt.

    3 Das Präsidium und die übrigen Mitglieder werden bei der Gründung vom Churer Gemeinderat auf Antrag des Stadtrates bestimmt. Erneuerungs- und Ersatzwahlen erfolgen durch den Stiftungsrat.


    Art. 6 Konstituierung und Amtsdauer

    1 Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst.

    2 Die Amtsdauer der Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte beträgt vier Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Die maximale Amtsdauer beträgt 12 Jahre.

    3 Scheidet ein Stiftungsratsmitglied während seiner Amtsdauer aus, ist eine Ersatzwahl für den Rest der Periode vorzunehmen.

    Personen

    Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt