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  • Informationen zum Güterumschlag

    Unter dem Begriff „Güterumschlag“ versteht das Bundesgericht das Verladen oder Ausladen von Sachen, die nach Grösse oder Gewicht die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen.

    Informationen

    Datum
    1. September 2016

    Dokumente

    Name
    Merkblatt_Guterumschlag.pdf (PDF, 125.44 kB) Download 0 Merkblatt_Guterumschlag.pdf

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