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  • Coronavirus: Stadtrat schliesst Lücken

    30. März 2020

    Zur Abfederung der zahlreichen Auswirkungen der Corona-Krise auf die finanzielle Situation von Betrieben, Veranstaltern, Vereinen und Privatpersonen hat der Stadtrat ein umfangreiches Massnahmenpaket erarbeitet. Diese Massnahmen sollen vor allem kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken und die Liquidität der Betroffenen unterstützen. Einen grossen Teil dieser Massnahmen hat der Stadtrat in eigener Kompetenz beschlossen. Weitere Massnahmen mit der Schaffung eines Fonds für Ergänzungen werden dem Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 unterbreitet.

    Das gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Leben in Chur wird zunehmend und drastisch eingeschränkt. Die Massnahmen des Bundes, des Kantons und der Stadt Chur gegen COVID-19 waren für viele Unternehmungen und Privatpersonen überraschend, sodass sie sich trotz aller Vorsicht nicht sinnvoll dagegen absichern konnten. Diesen Unternehmungen, Vereinen und Privatpersonen gilt es, in der jetzigen Krise ein ergänzendes finanzielles Auffangnetz zu Bund und Kantonen, soweit diese für Vereine überhaupt greifen, bereitzustellen. Aus diesem Grund hat der Stadtrat am 24. März 2020 ein umfangreiches Massnahmenpaket beschlossen.

    So werden bereits durch die Stadt Chur gesprochene finanzielle Mittel in den Bereichen Kultur, Sport und Veranstaltungen durch die Stadt ausbezahlt beziehungsweise nicht zurückgefordert. Für betroffene Vereine, Veranstaltende und Betriebe bedeutet dies, dass sie die für den Zeitraum vom 28. Februar 2020 bis zum 30. April 2020 gesprochenen Gelder, wenn der entsprechende Anlass nicht durchgeführt wurde oder wird, trotzdem erhalten. In diesem Fall wird die Stadt auch die bereits ausbezahlten Beträge nicht zurückfordern. Vorausgesetzt wird, dass die Stadt dem entsprechenden Verein oder Betrieb vor dem 28. Februar 2020 oder während der Restriktionsphase bis zum 30. April 2020 eine Finanzierung zugesagt hat und der Veranstalter ein daraus entstehendes oder bestehendes Defizit erleiden musste. Für Beiträge im Rahmen der Kulturförderung, der ausserschulischen Musikerziehung sowie der Jugendsportförderung und des Programms "Deutsch für die Schule" gelten separate Bestimmungen, wobei diese Gelder auch so weit wie möglich vollumfänglich ausbezahlt werden.

    Als zweite Sofortmassnahme erlässt der Stadtrat den Veranstaltenden, die ihren Anlass aufgrund des Coronavirus' nicht durchführen konnten, reduzieren mussten oder zum Schutz der Gesundheit proaktiv auf eine Durchführung verzichteten, die Bewilligungsgebühren grossmehrheitlich, die Mieten im ersten Halbjahr für städtische Infrastrukturen (beispielsweise die Eishalle, die Sporthallen oder öffentlicher Grund) und stellt bereits erbrachte Leistungen den Veranstaltern nicht in Rechnung. Für die Deckung der genannten Erlasse wird vorerst ein Nachtragskredit von 100'000.00 Franken freigegeben.

    Mahnstopp und Soforthilfe aus dem Sozialhilfefonds

    Aufgrund der Coronakrise ist die Liquidität (zum Beispiel nur schon für den Kauf von Lebensmitteln oder für die Bezahlung von Mieten und anderen kurzfristigen Verbindlichkeiten) für viele Einzelpersonen, Kleinstbetriebe und Vereine plötzlich ein akutes Problem. Dem will der Stadtrat entgegenwirken, indem er für Rechnungen der Stadtverwaltung und deren Tochtergesellschaften einen Mahnstopp bis zum 30. Juni 2020 erlässt. Die Stadt will damit nicht unnötige Mahnungen versenden. Gleichzeitig zählt die Stadt aber darauf, dass Personen mit genügenden Finanzen davon keinen Gebrauch machen und sich verantwortungsvoll der Stadt und der Krise gegenüber verhalten. Die Stadt dankt an dieser Stelle auch verschiedenen Vermietern, die sich nach Möglichkeit insbesondere den Geschäftsmietern gegenüber kulant zeigen, wie zu erfahren war.

    Kein Mahnstopp gilt für Rechnungen des Ordnungsbussen- und Strafprozessverfahrens.

    Weiterführend hat der Stadtrat beschlossen, dass Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Chur, die aufgrund der Coronakrise in einen Liquiditätsengpass rutschen, unbürokratisch ein Sozialhilfebegehren stellen können und somit Soforthilfe aus dem Sozialhilfefonds erhalten. Im Normalfall ist der Prozess für ein Gesuch um Sozialhilfe aufwändig und langwierig. Damit finanzielle Hilfe schnell dort ankommt, wo sie benötigt wird, wird dieser Ablauf für COVID-19 betroffene Privatpersonen und Familien vereinfacht und abgekürzt. Dies dient wohlgemerkt nicht der Existenzsicherung, sondern muss als Vorschuss in kleineren Beträgen betrachtet werden, der durch die Stadt in Rechnung gestellt wird und zurückbezahlt werden soll, sobald der Engpass überwunden ist. Dauert der Engpass länger, kann durch die Betroffenen ein ordentliches Sozialhilfegesuch gestellt werden. Die vorhandenen Mittel im Sozialhilfefonds sind für diese Massnahmen übrigens ausreichend – das Grundkapital des Fonds muss daher nicht angegriffen werden.

    Um die bereits jetzt steigende Anzahl Gesuche bewältigen und die rasche finanzielle Hilfe gewährleisten zu können, hat die Stadt Chur ehemalige Mitarbeitende der Sozialen Dienste rekrutiert.

    Ferner beschloss der Stadtrat, allfällige Stundungs- sowie Ratenzahlungsgesuche von Gewerbebetrieben, bei denen die Stadt als Vermieterin fungiert, zu genehmigen.

    An der kommenden – telefonischen – Gemeinderatssitzung vom 16. April 2020 wird der Stadtrat dem Gemeinderat zudem die Einrichtung eines COVID-19 Fonds vorschlagen. Dieser Fonds soll in Härtefällen zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Vorlage wurde zu Handen der Gemeinderatssitzung am 16. April 2020 an den Gemeinderat versandt und ist bereits öffentlich.

    Der Stadtrat ist der festen Überzeugung, dass diese Massnahmen notwendig sind, um die finanzielle Durchhaltefähigkeit der Bevölkerung, der Wirtschaft, der Kultur und der zahlreichen Vereine zu gewährleisten und setzt alles daran, diese Krise – mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – zu meistern. Dies wird gelingen. Nicht zuletzt dank der Bevölkerung der Stadt Chur, den vielen Freiwilligen, den Vereinen, den Betrieben und Veranstaltenden, die in der jetzigen Krise ein grosses Mass an Durchhaltewillen, Solidarität, Flexibilität und vor allem Verständnis gezeigt haben.

     

    Hotline der Stadt Chur

    081 254 41 11

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