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  • Genehmigung Ausscheidung Materialabbauzone

    12. März 2020

    Die Stimmberechtigten der Stadt Chur haben am 26. November 2006 der Totalrevision der Stadtplanung zugestimmt, welche mit dem Regierungsbeschluss vom 03. Juli 2007 (Prot. Nr. 813) mit diversen Vorbehalten genehmigt wurde.

    Einer der Vorbehalte betraf die Materialabbauzone bei der Plessurmündung, welche die Voraussetzung für die Erteilung einer spezialrechtlichen Kiesentnahmebewilligung bildet. Es musste nachgewiesen werden, dass die Ausbeutung von Geschiebe aus dem Wasser auch längerfristig rechtlich zulässig ist. Mit einem Fachgutachten wurde dargelegt, dass die geplante Kiesentnahme mit dem Gewässerschutzrecht im Einklang steht und die Aufhebung der Sistierung für die Materialabbauzone wurde beantragt.

    Gestützt auf Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat die Regierung am 4. Februar 2020 (Prot. Nr. 58) Folgendes beschlossen:

    Der Zonenplan 1:5'000 und der Zonenplan 1:10'000 vom 26. November 2006 werden nunmehr auch bezüglich der Materialabbauzone bei der Plessurmündung genehmigt.

    Das Baugesetz welches am 26. November 2006 beschlossen wurde, wird nunmehr auch bezüglich Art. 54 (Materialabbauzone) genehmigt.