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  • Grundwasserschutzzonen

    12. März 2020

    Grundwasserschutzzonen Quellen Brambrüesch, Mittenberg und Kaltbrunn inkl. Schutzzonenreglement

    Für die Versorgung der Churer Gebiete auf Brambrüesch wird Quellwasser von lokalen Quellen verwendet. Auf dem Mittenberg sowie im Gebiet Kaltbrunn sind Quellfassungen vorhanden, welche für öffentliche Brunnen bzw. Netzeinspeisungen genutzt werden.

    In Anwendung von Art. 25 des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes (KGSchG) werden die Grundwasserschutzzonen der Quellen Brambrüesch, Mittenberg und Kaltbrunn inkl. Schutzzonenreglement während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer durch die Ausscheidung der Schutzzone berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse gegen die Aufhebung zu haben glaubt, kann während der Auflagefrist bei den städtischen Hochbaudiensten schriftlich Einsprache erheben.

    Auflageakten:
    Schutzzonenreglement 
    Schutzzonenplan Brambrüesch, Situation 1:2'000 / 1 500
    Schutzzonenplan Mittenberg-Kaltbrunn, Situation 1:2'000
    Schutzzonenplan Mittenberg-Kaltbrunn, Situation 1:500
    Hydrogeologischer Begleitbericht, Grundwasserschutzzonen für die Quellen "Brambrüesch", "Mittenberg" und "Kaltbrunn"

    Auflagefrist:                30 Tage ab Freitag, 13. März 2020
    Auflageort:                  Hochbaudienste der Stadt Chur, Masanserstrasse 2 (Stadthaus),  Empfang Departement BPU
    Öffnungszeiten:          Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr

    Zugehörige Objekte

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