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  • Coronavirus: Neue Praxis für Veranstaltungen

    5. März 2020

    Donnerstag, 05. März 2020

     

    Risikoabwägung schweizweit ab 150 Personen

    Aufgrund des sich rasch verbreitenden Coronavirus in der Schweiz hat der Bund im Einvernehmen mit den Kantonen gestern weitere Restriktionen bekannt gegeben. Der Kanton hat gestützt darauf heute eine neue Verfügung erlassen. Nebst erweiterten Hygienemassnahmen soll durch die Kantone bei Veranstaltungen bereits ab 150 Personen eine Risikoabwägung vorgenommen werden. Die Stadt Chur hatte diesen Wert am vergangenen Freitag in Absprache mit dem Kanton auf 50 Personen festgelegt. Mit seiner neusten Weisung bestätigt der Bund die Umsetzung des Veranstaltungsverbots im Kanton Graubünden im Grundsatz, auch wenn der Wert mit 150 Personen leicht höher liegt. Im Sinne einer schweizweiten Regelung ist dies mit Rücksicht auf grosse Städte nachvollziehbar. Die Massnahme tritt am 6. März 2020 in Kraft und gilt vorerst bis am 15. März 2020.

    In der Schweiz gilt gemäss Verordnung des Bundesrates bis am 15. März das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Teilnehmenden. Für Anlässe unter 1'000 Personen sind gemäss Bund nach wie vor die Kantone zuständig. Der Kanton Graubünden hat am vergangenen Freitag eine Verfügung erlassen, wonach Anlässe mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung generell untersagt sind. Es waren einzig regionale Anlässe mit einem Richtwert von 50 Teilnehmenden und einer Risikoabwägung zulässig. Diese Handhabung hatte zum Ziel, frühzeitig möglicherweise infizierte Personen zu erkennen und zu isolieren, um eine Ausbreitung möglichst zu verhindern. Diese Massnahme war erfolgreich, denn der Kanton Graubünden war zunächst einer jener Kantone mit der höchsten Anzahl infizierter Personen. Seit Beginn der Massnahmen konnte der Stand infizierter Personen stabil gehalten werden, insbesondere auch in Chur, wo sich bis heute keine Personen infiziert haben.

    Da sich die Situation schweizweit - im Unterschied zu Chur - rund um das Coronavirus inzwischen weiter verschärft hat, beschloss der Bund gemeinsam mit den Kantonen gestern eine Anpassung der Praxis. Er setzte mit 150 Personen schweizweit nun ebenfalls eine sehr tiefe Anzahl fest. Die Stadt Chur begrüsst diese Klärung, da insbesondere Nachbarkantone keine klare Regelung hatten, was für die sinnvolle Massnahme der Stadt Chur ein Erschwernis darstellte. Damit wird insbesondere eine wirtschaftliche Gleichbehandlung erreicht, was ebenfalls im Sinne der Stadt Chur ist. Es muss allerdings erwähnt werden, dass mit dem Entscheid, erst ab 150 Personen eine Risikoabwägung durchzuführen, sich eine grundsätzliche Ausbreitung des Virus weniger erfolgreich vermeiden lässt. Die Stadt bedauert dies, weil sich die bisherigen Massnahmen als erfolgsversprechend zeigten. Das Ziel bleibt bestehen, einer plötzlichen Überlastung des Gesundheitswesens entgegenzuwirken in der Hoffnung, dass die wärmeren Jahreszeiten eine Entspannung der Situation bringen, was seit Beginn die Strategie der Stadt Chur darstellte. Im Weiteren kritisiert die Stadt Chur, dass eine klar zugeteilte Verantwortlichkeit und Kompetenz an den Kanton Graubünden und die Stadt Chur damit innerhalb der gesetzten Frist bis 15. März 2020 nun plötzlich vom Bund übersteuert wird. Dies trifft damit sämtliche Veranstaltungen, welche aufgrund einer klaren kantonalen Regelung bereits abgesagt worden sind. Der Kanton wird deshalb mit sämtlichen Veranstaltern in Kontakt treten. Das kantonale Gesundheitsamt hat am 5. März 2020 unter anderem folgendes verfügt:
     

    Praxisbeispiele für die Handhabung dieser Punkte:

    - Discos sind Betriebe mit Musik und Tanzfläche. Diese Betriebe gehören zum Begriff "Veranstaltung".

    - Nicht zum Begriff Veranstaltung gehören normale Barbetriebe, welche zum grössten Teil möbliert und mit ausreichend Sitzgelegenheiten ausgestattet sind.

           Kriterien für erlaubte "Veranstaltungen":

      • Gleichzeitig nicht mehr als 150 Personen in einem Raum.
      • Mehr als vier Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.
        • 1 Person                       = 4 m2
        • 10 Personen                 = 40 m2
        • 100 Personen               = 400 m2
        • max. 1000 Personen    = 4000 m2
      • Bestuhlte Räume bis 300 Personen.
      • Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig maximal 500 Personen.

     

    Für Klärungsfragen betreffend Durchführung von Anlässen wird auf das Kontaktformular des Kantons verwiesen (www.gr.ch/coronavirus).

    Für allgemeine Fragen zu Veranstaltungen in Chur steht Ihnen die Stadtpolizei unter Telefon 081 254 53 00 zur Verfügung.

     

    Aktuelle Medienmitteilung vom BAG

    Mitteilung der Stadtkanzlei vom 2. März: Einheitliche Riskobeurteilung

    Mitteilung der Stadtkanzlei vom 29. Februar: Absage von Veranstaltungen

    Mitteilung der Stadtkanzlei vom 27. Februar: Die Stadt rüstet sich bestmöglich

     

     

    Zugehörige Objekte

    Name
    plakat_neues_coronavirus_so_schuetzen_wir_uns.pdf Download 0 plakat_neues_coronavirus_so_schuetzen_wir_uns.pdf
    Hygienmassnahmen_beachten.pdf Download 1 Hygienmassnahmen_beachten.pdf
    Corona_Entscheidungshilfe_fuer_Veranstaltungen.pdf Download 2 Corona_Entscheidungshilfe_fuer_Veranstaltungen.pdf