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  • Ausschreibung literarischer Werkbeitrag 2020 der Stadt Chur

    7. November 2019
    Die Stadt Chur schreibt jährlich einen literarischen Werkbeitrag in der Höhe von Fr. 10'000.-- aus. Der Beitrag ist zur finanziellen Unterstützung von Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzern, Komponistinnen und Komponisten sowie von Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren gedacht. Durch die Vergabe des Werkbeitrags wird die konzentrierte Arbeit an einem längerfristigen künstlerischen Projekt ermöglicht. Die Eingabefrist läuft bis zum 6. Januar 2020.

    Damit eine Publikation, eine Kompositionsarbeit, die Übersetzung eines bestehenden literarischen Werkes oder das Drehbuch zu einem Film in einer intensiven Schaffensphase ohne ökonomischen Druck erarbeitet werden kann, sind Kulturschaffende auf Unterstützung von Dritten angewiesen. Dieser Tatsache trägt die Stadt Chur Rechnung und vergibt jedes Jahr einen literarischen Werkbeitrag, der Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer, Komponistinnen und Komponisten oder Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren für eine gewisse Zeit eine finanzielle Unterstützung zusichert. Bewerben können sich professionelle Kulturschaffende, die das Churer Bürgerrecht besitzen, in Chur aufgewachsen oder wohnhaft sind.

    Der mit Fr. 10'000.-- dotierte Werkbeitrag wird je nach Anzahl und Qualität der Eingaben einer Person oder auch mehreren Projekten zugesprochen. Das Dossier mit Motivationsschreiben, Lebenslauf sowie einem Projektbeschrieb (inhaltliche/konzeptionelle Beschreibung des Projekts, Exposé, Inhaltsangabe, Zeitplan) ist bis 6. Januar 2020 (Datum Poststempel) an die
    Kulturfachstelle der Stadt Chur, Klostergasse 11, Postfach 810, 7001 Chur, einzureichen oder per E-Mail an helena.mettler@chur.ch zu senden. Der Entscheid wird im Februar 2020 bekannt gegeben.