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  • Bahnhofgebiet Chur, Nordseite, Änderung bestehender und Festlegung neuer Baulinien

    30. August 2019

    Die Eigentümer der Parzellen Nr. 1062 und 1063 beabsichtigen, ihre Grundstücke auf der Nordseite des Bahnhofs Chur neu zu überbauen. In diesem Zusammenhang wurden die Baulinien im Dreieck Gürtelstrasse – Daleustrasse – Scalettastrasse auf ihre Aktualität und Zweckmässigkeit überprüft.

    Die bestehenden Baulinien entlang der Daleustrasse und der Scalettastrasse aus den 1930er und 1940er-Jahren sind überholt. Sie werden auf der Grundlage von infrastrukturellen, verkehrlichen und stadträumlichen Überlegungen geringfügig angepasst. Entlang der Gürtelstrasse wird eine neue Baulinie festgelegt. Der gestaffelte Verlauf der Baulinie nimmt Rücksicht auf die baulich-räumlichen Gegebenheiten und sichert mehr Freiraum für Bewegung und Begegnung beim Zugang zur Bahnhofsunterführung. Der durch neue Baulinien begrenzte Fuss- und Velodurchgang zwischen Gürtelstrasse und Tittwiesenstrasse soll durch direkt anstossende Neu- und Anbauten räumlich gefasst und belebt werden. Neue Baulinien bei den beiden Gartenrestaurants "Frohsinn" und "No Name" schaffen die planerischen Voraussetzungen für bauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Bauliche Erweiterungen bedingen allenfalls eine Neuorganisation und Gestaltung des Strassenraums zwischen den Restaurants und dem Titthof.

    Die öffentliche Auflage des Baulinienplans erfolgte gemäss Art. 57 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes und Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden. Der Baulinienplan vom 13. August 2019 (Auflageplan) ist ab Freitag, den 30. August 2019 während 30 Tagen im Stadthaus, Masanserstrasse 2, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (1. Obergeschoss) öffentlich aufgelegen.

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    Baulinienplan Bahnhof Nordseite Download 0 Baulinienplan Bahnhof Nordseite