Inhalt
Quartierplan Areal Hans Fischer AG 1. Änderung
Für das Gebiet der Parzellen Nr. 5191, 4974, 2389, 2390 und teilweise 5468 und 6903, situiert zwischen der Emserstrasse, der Triststrasse und dem Kalkofenweg wurde eine 1. Quartierplanänderung ausgearbeitet. Im Quartierplan werden Rahmenbedingungen zur Bebauung, Erschliessung, Gestaltung und Nutzung des Gebiets festgelegt. In Anbetracht der nicht erfolgten Umsetzung des rechtsgültigen Quartierplans sowie der angestrebten Nutzung auf dem Areal, sieht die Quartierplanänderung eine vollständige Überarbeitung vor.
Die öffentliche Auflage ist gemäss Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) erfolgt. Die Quartierplanunterlagen sind im Mai/Juni öffentlich aufgelegt worden. Gegen die Quartierplanänderung haben davon betroffene Personen innert Auflagefrist schriftlich Einsprache erheben können.