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  • Sicherheit auf Strassen bei Schnee

    28. November 2025

    Sichere Schneeräumung durch Privatpersonen

    Eine wichtige Aufgabe des Werkbetriebs der Stadt Chur im Winter ist es, Strassen, Wege und Plätze möglichst gefahrenlos begeh- und befahrbar zu halten. Auf privaten Arealen ist dies die Aufgabe von Privatpersonen. Dabei gilt es, einige Punkte zu beachten, damit die Sicherheit auf den Strassen gewährleistet werden kann.

    Der Werkbetrieb der Stadt Chur ist im Winter dafür besorgt, Strassen, Wege und Plätze möglichst gefahrenlos begeh- und befahrbar zu halten. Dabei richtet sich der Winterdienst nach den Bedürfnissen der in Chur lebenden und arbeitenden Menschen sowie den klimatischen Verhältnissen. Aber auch die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmenden ist besonders im Winter von grosser Bedeutung. Fahrzeuge, Ausrüstung, entsprechendes Schuhwerk und das Verhalten sollten jederzeit den vorherrschenden Bedingungen und Witterungsverhältnissen angepasst werden.

    Schneeräumung auf Privatarealen
    Der Werkbetrieb weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Immobilienverwaltungen für die Schneeräumung auf Privatstrassen, Wegen und Plätzen sowie für die Freilegung privater Zugänge zuständig sind. Entstehende Schneemaden bei privaten Ein- und Ausfahrten müssen von den jeweiligen Grundeigentümern selbst und auf eigene Kosten weggeräumt werden. Dasselbe gilt für durch Schneemaden behinderte oder eingeschlossene Fahrzeuge, welche von den jeweiligen Fahrzeughaltern selbst freigeschaufelt werden müssen: Zudem darf der Schnee von Dachflächen, Terrassen, privaten Plätzen und Strassen nicht auf öffentlichen Grund geworfen oder geschleudert werden. Bei privater Schneeräumung muss der Schnee auf einem Depot auf dem eigenen Grundstück deponiert werden.

    Sicherheit im Strassenverkehr gewährleisten
    Ein wichtiger Aspekt für die Verkehrssicherheit sind Sichtzonen, welche bei privaten Räumungen besonders zu beachten sind. Wenn die Sichtzone bei Fussgängerstreifen oder Einfahrten durch Schneehaufen blockiert werden, sind Kinder, welche die Strasse überqueren wollen, für andere Verkehrsteilnehmende nicht mehr sichtbar. Für die Gewährleistung von Zufahrten für Blaulichtorganisationen sind Immobilienverwaltungen verantwortlich — die definierten Feuerwehrzufahrten müssen immer und jederzeit frei sein, damit die Einsatzkräfte zum Ereignisort zufahren können.