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Provisorische Stadtsteuern 2023
Informationen zur
vorläufigen (provisorischen) Stadtsteuerrechnung 2023
Sie erhalten Ende Juni 2023 für das Steuerjahr 2023 eine vorläufige (provisorische) Rechnung. Die definitive Steuerveranlagung für das Steuerjahr 2023 erfolgt in der Regel erst im Jahr 2024.
Höhe der vorläufigen Rechnung
Die vorläufige Steuerrechnung basiert entweder
• auf der bereits definitiv veranlagten Steuererklärung 2022 oder
• auf den Steuerfaktoren (Einkommen und Vermögen) der Steuerveranlagung für das Jahr 2021
Stark veränderte Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Falls sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse verändert haben und deshalb die provisorische Rechnung 2023 von den effektiven Verhältnissen stark abweicht, empfehlen wir Ihnen, schriftlich Kontakt mit uns aufzunehmen, um die Rechnung anzupassen (Finanzen und Steuern der Stadt Chur, Postfach 810, 7001 Chur oder veranlagung@chur.ch). Auf dem Gesuch muss das mutmasslich steuerbare Einkommen und Vermögen 2023 aufgeführt sein.
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Stundung und Erlass
Bei unverschuldeten Zahlungsschwierigkeiten können die Steuerbeträge gestundet werden. Bitte reichen Sie uns ein allfälliges Stundungs- oder Ratenzahlungsgesuch vor Ablauf der Zahlungsfrist via Internet (www.chur.ch -> Über Chur -> Stadtverwaltung -> Online-Schalter -> Ratenzahlungsgesuch Stadtsteuern oder Stundungsgesuch Stadtsteuern), per Mail an inkasso@chur.ch oder schriftlich ein. Ein Steuererlass ist bei vorläufigen (provisorischen) Steuern nicht möglich. Reichen Sie deshalb kein Gesuch ein.
Rechtsmittel
Es handelt sich bei der Rechnung 2023 um eine vorläufige (provisorische) Rechnung. Es besteht daher keine Einsprachemöglichkeit.
Weiterer Hinweis: Definitive Steuerrechnung 2022
Die definitiven Steuerrechnungen für das Jahr 2022 (Bundes-, Kantons- und Stadtsteuern) ergehen laufend nach erfolgter Veranlagung.
Wir danken Ihnen für Ihre termingerechten Zahlungen.
Finanzen und Steuern der Stadt Chur
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