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  • Quartierplan Stadtgarten 1. Änderung

    16. Juli 2021
    Quartierplan Stadtgarten, 1. Änderung

    Der Quartierplan Stadtgarten umfasst die Parzellen Nrn. 1686, 3826, 6086, 6087 und wurde 10. 06. 1991 genehmigt. Für das Strassengeviert Stadtgartenweg, Gäuggeli- und Engadinstrasse wurde eine 1. Quartierplanänderung ausgearbeitet. Mit der Quartierplanänderung werden aufgrund des geplanten Ersatzneubaus des Luxhofs die heutige stadträumliche sowie architektonische Qualität gesichert.

    Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO). Die Quartierplanunterlagen liegen während 30 Tagen im Stadthaus, Masanserstrasse 2, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (1. Obergeschoss) öffentlich auf. Gegen die Quartierplanung können davon betroffene Personen innert Auflagefrist bei den Hochbaudiensten schriftlich Einsprache erheben.

    Modell Projekt Luxhof
    Modell Projekt Luxhof