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  • Quartierplan Fürhörnli, 1. Änderung

    23. April 2021
    Quartierplan Fürhörnli, 1. Änderung

    Der Quartierplan Fürhörnli umfasst die Parzelle Nr. 2762 und wurde im Oktober 2011 genehmigt. Die vorliegende 1. Quartierplanänderung beinhaltet auf der Ostseite eine minime Erweiterung des Qartierplanperimeters unter Einbezug der Parzelle Nr. 6771, damit ein privater Aussenraum vom Haus 3 zum öffentlichen Fussweg gewährleistet werden kann. Zum anderen sind wegen des starken Winds im Gebiet Rückenbrecher die Balkone nicht richtig nutzbar. Die Quartierplan-Vorschriften untersagten bisher eine Verglasung der Balkone. Mit der 1. Quartierplanänderung wird eine Verglasung nun ermöglicht.

    Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO). Die Quartierplanunterlagen liegen ab Freitag den 23. April 2021 während 30 Tagen im Stadthaus, Masanserstrasse 2, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (1. Obergeschoss) öffentlich auf. Die Auflageakten können aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus auf dieser Hompage heruntergeladen werden. 

    Gelegenheit zur Akteneinsicht kann nach Terminvereinbarung innerhalb Tagesfrist wahrgenommen werden. Dazu wenden Sie sich telefonisch an das Sekretariat der Hochbaudienste (Telefon 081 254 51 62). Es gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

    Gegen den Quartierplan können davon betroffene Personen innert Auflagefrist bei den Hochbaudiensten schriftlich Einsprache erheben.

    Zugehörige Objekte

    Name
    V1 Bestimmungen Quartierplan Fürhörnli Download 0 V1 Bestimmungen Quartierplan Fürhörnli
    V2 Bestandesplan Quartierplan Fürhörnli Download 1 V2 Bestandesplan Quartierplan Fürhörnli
    V3 Gestaltungsplan Quartierplan Fürhörnli Download 2 V3 Gestaltungsplan Quartierplan Fürhörnli
    V4 Erschliessungsplan Quartierplan Fürhörnli Download 3 V4 Erschliessungsplan Quartierplan Fürhörnli