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  • Aufhebung Schliessungsentscheid

    24. Februar 2021

    Schliessungsentscheid wird aufgehoben

    Die Stadt Chur öffnet Infrastrukturen für Vereine ab 1. März 2021

    Zur Sicherung des Präsenzunterrichts an der Stadtschule beschloss der Stadtrat am
    19. Januar 2021 die erneute Schliessung der Schul- und Sportinfrastrukturen für Vereine und Drittnutzende. Weil die Lage aktuell stabil ist und die präventiven Schultestungen regelmässig und mit hoher Beteiligung durchgeführt werden, hat der Stadtrat die Öffnung der Schul- und Sportinfrastrukturen für Vereinstätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen sowie Drittpersonen per 1. März 2021 beschlossen. Für die breite Öffentlichkeit plant der Bundesrat weitere Lockerungen im Freien. So sollen beispielsweise Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze wieder öffnen dürfen.

    Am 19. Januar 2021 gaben die Hinweise auf eine deutlich schnellere Verbreitung von mutierten Coronaviren und somit schwerer kontrollierbaren Risiken für die Gesundheit den Ausschlag, die Infrastrukturen der Stadt Chur für ausserschulische Nutzungen zu schliessen. Neben dem Schutz von Kindern und Lehrern stand dabei die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Zentrum. Die Reduktion der ausserschulischen Vereinsaktivitäten von Kindern und Jugendlichen trug dazu bei, dass sich die vereinzelt auftretenden Fälle - darunter auch mutierte Viren - nicht über verschiedene Schuleinheiten hinweg verbreiten konnten. Seit dem 19. Januar 2021 waren an der Stadtschule denn nur gerade zwei Klassen zeitweilig in Quarantäne.

    Die freiwilligen Schultestungen an der Stadtschule sind gut angelaufen. Die sehr hohe Beteiligung am Pilot in den Kindergärten sowie ersten und zweiten Primarklassen bestätigt sich auch über alle Stufen hinweg. 91 Prozent der Erziehungsberechtigten gaben ihr Einverständnis zu den freiwilligen Schultestungen. Aufgrund der sehr hohen Beteiligung gewährleisten die wöchentlichen Schultestungen, dass Fälle an der Stadtschule frühzeitig erkannt und Infektionsketten wirksam unterbrochen werden können.

    Ausserschulische Vereinsangebote sind für die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen von grosser Bedeutung. Der Stadtrat ist sehr erfreut, dass die Voraussetzungen gegeben sind, die Anlagen ab 1. März 2021 für Vereinsaktivitäten wieder zu öffnen. Das Hallenbad auf der Oberen Au öffnet ab 8. März 2021 für den Vereinsschwimmsport. Somit können die Vereine und Drittnutzende die städtischen Infrastrukturen ab diesen Daten gemäss den Richtlinien des Bundes und Kantons wieder nutzen.

    Der Bundesrat plant ebenfalls schrittweise Lockerungen, insbesondere in den Aussenbereichen. So sollen ab 1. März 2021 sportliche Aktivitäten in Aussenanlagen auch für die breite Öffentlichkeit wieder möglich sein. Weitere Lockerungen sind auf 1. April 2021 vorgesehen, vorausgesetzt die Zahlen bleiben stabil oder im besten Falle rückläufig.

    Aufhebung Schliessungen
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