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  • Aktualisierung des städtischen Inventars

    17. Dezember 2020

    Die Aktualisierung des Churer Stadtinventars von 1989 wurde in zwei Bearbeitungsphasen angegangen und liegt nun als Entwurf vor. Das aktualisierte Inventar dient als Grundlage für die Überführung wertvoller Bauten und Anlagen ins grundeigentümerverbindliche Planungsinstrument, dem städtischen Generellen Gestaltungsplan und dem Baugesetz. 

    Das Stadtinventar ist regelmässig zu prüfen und nachzuführen, so verlangt es das städtische Baugesetz in Art. 7. Diesem Umstand ist die Stadt Chur in den letzten Jahren nachgekommen. Der Stadtrat hat sich in zwei intensiven Bearbeitungsschritten mit der Thematik auseinandergesetzt. In der ersten Phase ist das bestehende Inventar, das Objekte bis rund 1930 enthält, auf seine Aktualität hin überprüft worden. In der zweiten Phase sind alle Objekte auf Stadtgebiet, die zwischen 1930 und 1990 entstandenen sind, auf ihren baukulturellen Wert hin untersucht worden. Beide Phasen wurden begleitet durch eine fachliche Expertengruppe - unter anderem mit Beteiligung der Kantonalen Denkmalpflege. Die Inhalte in beiden Phasen wurden jeweils durch eine Kultur- und Architekturhistorikerin aufgearbeitet und liegen aktuell pro Gebäude in Form eines Objektblatts vor. Dieses enthält eine Schutzbegründung im Sinne einer Würdigkeit des Gebäudes sowie eine Schutzempfehlung, die entsprechend festhält, was bei der Weiterentwicklung zu beachten ist. Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat die Objekte in einer Gesamtschau beurteilt und aus kultur- und architekturhistorischer Perspektive die Auswahl derjenigen Objekte getroffen, welche in einem weiteren Prozess eingebracht werden sollen. Dies bildet dann wiederum die Grundlage für den nächsten Schritt, die rechtliche Umsetzung des Stadtinventars im Generellen Gestaltungsplan und Baugesetz.

    Das Ziel der Überarbeitung des Stadtinventars war nebst der Aktualisierung auch eine gezielte Förderung der Planungssicherheit und damit mehr Qualität vor Quantität erzielen zu können. Entsprechend ist im Stadtinventar künftig lediglich eine Schutzkategorie mit individueller Schutzempfehlung je Objekt vorgesehen. Damit soll eine klare Grundlage für Grundeigentümer/innen und die Weiterbearbeitung geschaffen werden. Insgesamt enthält der vorliegende Entwurf 242 Objekte innerhalb der Stadt Chur, was einem totalen Gebäudebestand von rund 3% entspricht.

    Der Stadtrat räumt während der nächsten zwei Monate den betroffenen Grundeigentümer/innen und der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit ein, sich zum Entwurf Stadtinventar 2020 zu äussern. Die entsprechenden Unterlagen liegen seit Publikation im Stadtamtsblatt vom 18. De-zember 2020 im Stadthaus, Empfang Departement Bau Planung Umwelt, bis zum 18. Februar 2021 öffentlich auf.

    Stadtinventar auf dem Internet: https://www.chur.ch/dienstleistungen/69790
     

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