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  • Benutzung der Schul- und Sportanlagen

    17. Dezember 2020

    Das Reglement für die Benutzung von Schul- und Sportanlagen wurde angepasst, um dem erhöhten Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

    Die Aussenanlagen der Schul- und Sportanlagen sind für die Bevölkerung frei zugänglich und dürfen während den Betriebszeiten genutzt werden. Besonders während der wärmeren Jahreszeit werden die Anlagen von Kindern und Jugendlichen aus der Nachbarschaft rege genutzt. Dies führt leider bei einzelnen Schulanlagen immer wieder zu Nutzungskonflikten infolge Lärm, Littering etc. Der Stadtrat hat deshalb das Reglement für die Benutzung von Schul- und Sportanlagen (RB 737) am Polizeigesetz angepasst, welches vor zwei Wochen mit grosser Mehrheit durch die Churer Bevölkerung angenommen wurde.

    Die frei zugänglichen Aussenanlagen dürfen weiterhin ohne Bewilligung und kostenlos benutzt werden, sofern keine Reservationen oder andere Einschränkungen vorliegen. Neu wird eine Nachtruhe von 23.00 bis 07.00 Uhr eingeführt. Ebenfalls muss an den öffentlichen Ruhetagen sowie werktags von 20.00 Uhr bis zu Beginn der Nachtruhe dem erhöhten Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Insbesondere ist das Ballspielen und laute Musik während diesen Zeiten zu unterlassen. In den übrigen Zeiten sind alle übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können. Damit die Nutzungszeiten beim Betreten des Areals sichtbar sind, wird die Stadtschule in den nächsten Wochen an allen Schulhäusern und Sportanlagen entsprechende Informationstafeln installieren. Auf diesen Tafeln sind auch der Standort sowie weitere Informationen angebracht. Die Änderungen werden verstärkte Kontrollen nach sich ziehen.

    Der Stadt Chur ist es ein Anliegen, dass die Aussenanlagen für sportliche Aktivitäten durch Vereine und Privatpersonen genutzt werden. Sie bittet aber die Nutzenden auf die Ruhebedürfnisse der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

     

    Das Reglement für die Benutzung der Schul- und Sportanlagen (RB 737) kann auf www.chur.ch eingesehen werden.

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