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  • Quartierplan Under Quadera, Maladers 2. Änderung

    15. Oktober 2020
    Quartierplan Under Quadera, Maladers, 1. Änderung

    Für das Gebiet der Parzellen Nr. 20084, 20085, 20086, 20817, 20824 und teilweise 20772 in Maladers, wurde eine 2. Quartierplanänderung ausgearbeitet. Im Quartierplan werden Rahmenbedingungen zur Bebauung, Erschliessung, Gestaltung und Nutzung des Gebiets festgelegt.

    Die öffentliche Auflage erfolgte gemäss Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO). Die Quartierplanunterlagen wurden am Freitag den 16. Oktober 2020 für 30 Tage im Stadthaus, Masanserstrasse 2, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (1. Obergeschoss) öffentlich aufgelegt. Gegen die Quartierplanänderung konnten davon betroffene Personen innert der Auflagefrist bei den Hochbaudiensten schriftlich Einsprache erheben.