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  • Auskünfte und Beratung

    Haben Sie einen Käufer für Ihre Eigentumswohnung gefunden und sich über den Preis geeinigt? Möchten Sie ein Einfamilienhaus erwerben? Erhalten Sie von der Bank einen Hypothekarkredit? Soll Ihr Kind bereits zu Lebzeiten Ihre Liegenschaft erhalten? Übernehmen Sie ein Grundstück aus einer Erbschaft? Benötigen Sie vom Nachbar ein Zufahrtsrecht?

    Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und erstellen den entsprechenden Vertragsentwurf. Sie können das Rechtsgeschäft bei uns beurkunden lassen und zur Eintragung ins Grundbuch anmelden.

    Beispiele von Verträgen:

    Kaufvertrag
    Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Grundstück zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer hat dem Verkäufer dafür einen Kaufpreis zu bezahlen.

    Tauschvertrag
    Mit dem Tauschvertrag verpflichten sich die Parteien, dem Vertragspartner das Eigentum an einem Grundstück zu verschaffen, wobei die beiden Leistungen in einem Austauschverhältnis stehen. Im Gegensatz zum Kauf gilt beim Tausch der Grundsatz "Ware gegen Ware".

    Schenkungsvertrag
    Mit dem Schenkungsvertrag verpflichtet sich der Schenker, dem Beschenkten das Eigentum an einem Grundstück zu verschaffen, ohne dafür eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Der Beschenkte hat die Schenkung anzunehmen.

    Erbvorbezug
    Ein Eigentümer kann bereits zu Lebzeiten sein Grundstück an einen zukünftigen Erben abtreten, ohne dass er eine Gegenleistung erhält. Der Erwerber hat sich sodann den Wert des Grundstückes bei der dannzumaligen Teilung des Nachlasses gegenüber den Miterben anrechnen zu lassen.

    Erbteilung
    Ein Grundstück, welches im Eigentum der Erben des verstorbenen Eigentümers steht, kann mit einem Erbteilungsvertrag einem einzigen oder mehren Erben zugewiesen werden. Der übernehmende Erbe wird Eigentümer des Grundstückes und hat allenfalls eine Ausgleichszahlung an die ausscheidenden Erben zu tätigen.

    Pfandvertrag
    Ein Pfandvertrag bildet die Grundlage für die Verpfändung eines Grundstückes zugunsten eines Gläubigers. Das Grundstück dient sodann dem Gläubiger als Sicherheit für ein gewährtes Hypothekardarlehen.

    Dienstbarkeitsvertrag
    Ein Grundstück kann zum Vorteil eines anderen Grundstückes (Grunddienstbarkeit) oder einer Person (Personaldienstbarkeit) belastet werden. Der Eigentümer hat sich Eingriffe des Berechtigten gefallen zu lassen oder er darf nach gewissen Richtungen sein Eigentumsrecht nicht ausüben. Ein typisches Beispiel einer Grunddienstbarkeit ist das Wegrecht, aufgrund dessen ein fremdes Grundstück befahren oder begangen werden darf, um das Haus auf dem eigenen Grundstück zu erreichen. Eine Personaldienstbarkeit ist zum Beispiel ein Wohnrecht, durch welches der Berechtigte befugt ist, in einem Gebäude zu wohnen.

    Baurechtsvertrag
    Grundsätzlich ist ein fest errichtetes Gebäude Bestandteil des Baugrundes, sie haben das gleiche rechtliche Schicksal. Dieses Prinzip kann durchbrochen werden, indem der Bodeneigentümer einem Dritten das Recht einräumt, in bestimmtem Umfange ober- oder unterirdische Bauten zu erstellen oder bestehende Bauten als sein Eigentum beizubehalten.

    Begründung von Stockwerkeigentum
    Rechtlich gesehen ist Stockwerkeigentum ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Anstelle von Stockwerkeigentum wird vielfach auch der Ausdruck Eigentumswohnung verwendet.

    Parzellierung
    Eine Bodenparzelle kann durch eine Anmeldung und gestützt auf eine Vermessungsmutation des Grundbuchgeometers in zwei oder mehrere selbständige Parzellen aufgeteilt werden.

    Zugehörige Objekte