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Vermieter Ein- und Auszugsanzeige
Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume?
Als VermieterIn oder LogisgeberIn müssen sie jeden Einzug und Auszug spätestens 14 Tage nach dem Ein- oder Auszugsdatum den Einwohnerdiensten mitteilen (Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister, Art. 15 ERG).
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |