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  • Vermieter Ein- und Auszugsanzeige

     

    Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume?

    Als VermieterIn oder LogisgeberIn müssen sie jeden Einzug und Auszug spätestens 14 Tage nach dem Ein- oder Auszugsdatum den Einwohnerdiensten mitteilen (Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister, Art. 15 ERG).

     

    Zugehörige Objekte