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Fundbüro![]() Schalterzeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr Im Fundbüro werden nur Fundgegenstände entgegen genommen, welche auf öffentlichem Grund aufgefunden wurden. Anfragen über verloren gegangene Gegenstände können beim Fundbüro telefonisch eingeholt werden. Ausnahmen sind Auskünfte über Schlüssel und Massenartikel wie beispielsweise Schirme, Handschuhe und Mützen. Weiter besteht seit dem 1. Juli 2011 die Möglichkeit, eine Auflistung der Fundgegenstände unter nachfolgendem Link einzusehen: http://www.chur.ch/de/verkehrundsicherheit/fundbuero/ Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 081 254 52 43 (Fundbüro) erhältlich. Fundsachen abholen oder abgeben Die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer können ihre Fundsachen während den Öffnungszeiten im Fundbüro abholen. Sie haben sich auszuweisen, einen Eigentumsnachweis vorzuzeigen und eine dem Wert des Fundgegenstandes entsprechende Gebühr zu entrichten. |
