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  • Bischöfliche Gerichtsbarkeit. Kampf um die Macht.

    1299
    Ovales rotes Siegel in hellbrauner Siegelschale mit breitem Rand. Im Siegel eine Darstellung des Bischofs, in einem gotischen Gebäude sitzend, darunter zwei Wappen, eines mit Schlüssel, das andere mit dem Steinbock des Bistums Chur.
    Siegel des Churer Bischofs Johann II. von Ehingen an einer Urkunde von 1386.
    Ab 1299 war der Bischof im Besitz der hohen Gerichtsbarkeit über Chur und einige umliegende Dörfer. Als Landesherr hatte er auch das Recht, den Stadtrat und verschiedene Stadtämter zu besetzen. Mit dem Ausgang des Mittelalters begann seine weltliche Macht zu sinken. Die Stadt stand schon seit längerer Zeit auf gespanntem Fuss mit dem "Hof"; die vorwiegend gewerbliche Bürgerschaft versuchte, Stadtrechte und -einkünfte vollständig an sich zu ziehen. Dabei kam es sogar zweimal zur Plünderung des bischöflichen Schlosses.