Damit eine Publikation, eine Kompositionsarbeit, die Übersetzung eines bestehenden literarischen Werks oder das Drehbuch zu einem Film in einer intensiven Schaffensphase ohne ökonomischen Druck erarbeitet werden kann, sind die Kulturschaffenden auf Unterstützung von Dritten angewiesen. Dieser Tatsache trägt die Stadt Chur Rechnung und vergibt jedes Jahr einen literarischen Werkbeitrag, welcher Autoren und Autorinnen, Übersetzern und Übersetzerinnen, Komponisten und Komponistinnen sowie von Drehbuchautoren und Drehbuchautorinnen für eine gewisse Zeit eine finanzielle Unterstützung zusichert. Bewerben können sich professionelle Kulturschaffende, die das Churer Bürgerrecht besitzen, in Chur aufgewachsen oder wohnhaft sind. Der mit Fr. 10'000.-- dotierte Werkbeitrag wird je nach Anzahl und Qualität der Eingaben einer Person oder auch mehreren Projekten zugesprochen. Das Dossier mit Motivationsschreiben, Lebenslauf sowie einem Projektbeschrieb (inhaltliche/konzeptionelle Beschreibung des Projekts, Exposé, Inhaltsangabe, Zeitplan) ist bis am 15. Dezember 2017 (Datum Poststempel) an die Kulturfachstelle der Stadt Chur, Klostergasse 11, Postfach 810, 7001 Chur, einzureichen oder per E-Mail an
caroline.morand@chur.ch zu senden. Der Entscheid wird im Februar 2018 bekannt geben.