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  • Ausschreibung literarischer Werkbeitrag 2018 der Stadt Chur

    9. November 2017
    Die Stadt Chur schreibt jährlich einen literarischen Werkbeitrag in der Höhe von Fr. 10'000.-- aus. Der Beitrag ist zur finanziellen Unterstützung von Autoren und Autorinnen, Übersetzern und Übersetzerinnen, Komponisten und Komponistinnen sowie von Drehbuchautoren und Drehbuchautorinnen gedacht. Durch die Vergabe des Werkbeitrags wird die konzentrierte Arbeit an einem längerfristigen künstlerischen Projekt ermöglicht. Die Eingabefrist läuft bis zum 15. Dezember 2017.
    Damit eine Publikation, eine Kompositionsarbeit, die Übersetzung eines bestehenden literarischen Werks oder das Drehbuch zu einem Film in einer intensiven Schaffensphase ohne ökonomischen Druck erarbeitet werden kann, sind die Kulturschaffenden auf Unterstützung von Dritten angewiesen. Dieser Tatsache trägt die Stadt Chur Rechnung und vergibt jedes Jahr einen literarischen Werkbeitrag, welcher Autoren und Autorinnen, Übersetzern und Übersetzerinnen, Komponisten und Komponistinnen sowie von Drehbuchautoren und Drehbuchautorinnen für eine gewisse Zeit eine finanzielle Unterstützung zusichert. Bewerben können sich professionelle Kulturschaffende, die das Churer Bürgerrecht besitzen, in Chur aufgewachsen oder wohnhaft sind. Der mit Fr. 10'000.-- dotierte Werkbeitrag wird je nach Anzahl und Qualität der Eingaben einer Person oder auch mehreren Projekten zugesprochen. Das Dossier mit Motivationsschreiben, Lebenslauf sowie einem Projektbeschrieb (inhaltliche/konzeptionelle Beschreibung des Projekts, Exposé, Inhaltsangabe, Zeitplan) ist bis am 15. Dezember 2017 (Datum Poststempel) an die Kulturfachstelle der Stadt Chur, Klostergasse 11, Postfach 810, 7001 Chur, einzureichen oder per E-Mail an caroline.morand@chur.ch zu senden. Der Entscheid wird im Februar 2018 bekannt geben.