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  • Ausschreibung für Atelieraufenthalt in Genua für Churer Kulturschaffende

    23. März 2017
    Professionelle Kulturschaffende aus Chur können sich ab sofort für das Atelier der Städtekonferenz Kultur vom 2. Dezember 2017 bis 27. Februar 2018 in Genau (Italien) bewerben. Anmeldefrist ist der 1. Mai 2017.
    Die Städtekonferenz Kultur (SKK), der auch die Stadt Chur angehört, verfügt über ein Atelierhaus in Genua (Italien), in dem gleichzeitig zwei Kulturschaffende aus verschiedenen Schweizer Städten während drei Monaten wohnen und arbeiten können. Ziel ist, professionelles Kulturschaffen und den Kulturaustausch zwischen der Schweiz und dem Gastland zu fördern. Längere Auslandaufenthalte geben Kulturschaffenden die Möglichkeit, ihre Kunst in einem inspirierenden Umfeld konzentriert weiterzuentwickeln.

    Die Stadt Chur schreibt nun für die Zeit vom 2. Dezember 2017 bis 27. Februar 2018 die Künstlerresidenz in Genua aus. Die Stadt Chur entrichtet monatlich einen Beitrag von Fr. 1'500.-- an die Lebenshaltungskosten. Vor einer Bewerbung sind auf der Webseite der Städtekonferenz Kultur (www.skk-cvc.ch) Informationen einzuholen.

    Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Kulturschaffende aller Sparten aus Chur oder mit einem engen Bezug zur Stadt. Das Anmeldeformular kann bei der Kulturfachstelle der Stadt Chur, Caroline Morand, Klostergasse 11, 7001 Chur, bezogen oder auf www.chur.ch/de/kulturundfreizeit/kulturfoerderung/ unter „Ausschreibungen der Kulturfachstelle“ heruntergeladen werden. Die Bewerbungen müssen bis spätestens am 1. Mai 2017 schriftlich bei der Kulturfachstelle eingereicht werden. Sie sollen ein Bewerbungsschreiben enthalten, einen kurzen dokumentierten Lebenslauf, eine Beschreibung des künstlerischen Vorhabens sowie die Zusicherung, dass das Atelier in der angegebenen Zeit ständig bewohnt wird. Nach Ablauf des Aufenthaltes ist ein Kurzbericht zuhanden der Stadt Chur und der SKK zu erstatten.

    Die städtische Kulturkommission prüft die Bewerbungen. Der Entscheid erfolgt im Juni 2017.