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Ausbau der Masanserstrasse verzögert sich
Die Vollendung des Ausbaus der Masanserstrasse mit der dritten Etappe muss warten. Die Regierung hiess die Aufsichtsbeschwerde des Bündner Heimatschutzes gut. Die beiden Verfahren Abbruch des Gutshauses zur Kante und die Verbreiterung der Masanserstrasse müssen formell und materiell koordiniert werden. Das vom Gemeinderat im letzten Jahr genehmigte Strassenbauprojekt erfährt damit eine erhebliche Verzögerung.
Die Masanserstrasse ist eine kantonale Hauptstrasse und die einzige Einfallsachse von Norden her in die Stadt. Die Verkehrsbelastung ist dementsprechend gross. Im Jahr 2013 nahm der Gemeinderat das Gesamtkonzept zum Ausbau der Masanserstrasse zur Kenntnis. Die ersten zwei Ausbauetappen sind abgeschlossen. Die letzte Etappe tangiert das Gutshaus zur Kante, welches sich im Strassenprofil der Bus- und Radspur befindet. Um den Ausbau der Masanser-strasse zu vollenden, muss die Liegenschaft daher abgebrochen werden. Das Baugesuch für die dritte und letzte Bauetappe des Strassenausbaus wurde vom 26. Februar 2016 bis 17. März 2016 publiziert; es ist noch nicht bewilligt. Der Gemeinderat hiess an seiner Sitzung vom 12. Mai 2016 das Projekt gut und bewilligte den Kredit.
Der Bündner Heimatschutz wehrte sich mit einer Aufsichtsbeschwerde bei der Regierung insbesondere gegen das geschilderte Vorgehen der Stadt mit getrennten Baubewilligungsverfahren. Die Regierung hat die Beschwerde mit Entscheid vom 7. Februar 2017 gutgeheissen und stellte eine Verletzung der sog. Koordinationspflicht fest. Der Stadtrat wird von der Regierung angehalten, die Bauvorhaben "Strassenverbreiterung Masanserstrasse dritte Bauetappe" und "Abbruch Gutshaus zur Kante" formell und materiell zu koordinieren. Dies bedingt zudem vorab weitere rechtliche Abstimmungen in Bezug auf den Schutzstatus des Gebäudes, die Arealplanpflicht und allfällige Beurteilungen von Bundesbehörden und in der Folge eine einheitliche Publikation der beiden Bauvorhaben. Damit verzögert sich der Ausbau der Masanserstrasse auf unbestimmte Zeit.