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  • Energierichtplan

    1. März 2019

    Der Energierichtplan wurde im Sommer 2019 vom Stadtrat erlassen und ist nun Behördenverbindlich. Weiteres dazu finden Sie unter Energierichtplanung.

     

    Öffentliche Mitwirkungsauflage Energierichtplan

    Auf Basis von Art. 20 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) wurde ein kommunaler Richtplan zum Thema Energieversorgung erarbeitet. Die vorliegende Energierichtplanung ist eine wichtige Grundlage für den sorgfältigen Umgang mit den Ressourcen der Wärmeversorgung. Das Ziel ist, die zunehmend effiziente Nutzung der vorhandenen, erneuerbaren Energien im Stadtgebiet.

    Der Energierichtplan wurde durch das Amt für Raumentwicklung Graubünden vorgeprüft sowie vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. In Anwendung von Art. 20 KRG wurde der Energierichtplan im März zur Mitwirkung öffentlich aufgelegt.

    Auflageakten (siehe unten):
    Energierichtplan, Dezember 2018
    Energierichtplankarte Entwurf, 1:20'000, vom 9. Mai 2018
    Planungs- und Mitwirkungsbericht, Februar 2019
    Vorprüfungsbericht Amt für Raumentwicklung Graubünden vom 24. April 2018
    Energiekonzept 2020, November 2010; (informativ)