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Benutzungsgebühr für Kanalisation kommt
Die Aufwendungen für Sanierung, Unterhalt, Erweiterung und Erneuerung des rund 130 Kilometer langen Kanalisationsnetzes werden aktuell grösstenteils aus der Stadtkasse finanziert. Weil dies gegen das Verursacherprinzip verstösst, hat die Regierung eine Ersatzregelung beschlossen, die auf den 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Die daraus entstehenden Mehreinnahmen kommen im Rahmen einer Spezialfinanzierung ausschliesslich der städtischen Kanalisation zugute.
Die von der Regierung beschlossene Ersatzregelung entspricht jener Vorlage, die von den Churer Stimmberechtigten am 30. November 2014 nach dem Jahr 2012 erneut abgelehnt wurde. Pro m3 Frischwasserbezug wird neu eine mengenabhängige Klärgebühr für Betrieb, Unterhalt und Werterhalt der Abwasserreinigungsanlage und des Kanalisationsnetzes durch die IBC erhoben. Die bestehende Klärgebühr wird zu diesem Zweck von aktuell Fr. --.75 um Fr. --.60 auf Fr. 1.35 pro m3 erhöht. Dies führt zu Mehreinnahmen von jährlich rund 2.2 Mio. Franken. Diese Mittel müssen zweckgebunden für die Kanalisation verwendet werden. Sie führen in der Erfolgsrechnung der Stadt zu einer Entlastung von 1.2 Mio. Franken (gemäss Budget 2017), zudem kann jährlich 1 Mio. Franken für künftige Investitionen verwendet werden. Die Einführung der Kanalgebühr war Bestandteil der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung (ALÜ) 2.0. Mit dem Regierungsbeschluss verbessert sich nun auch die Bilanz von ALÜ 2.0 mit einer Entlastung der Erfolgsrechnung von jährlich rund 11 Mio. Franken. Die Tiefbaudienste planen, die zusätzlichen Mittel vermehrt in Erneuerungen des Netzes zu investieren, da diese mit einer Lebensdauer von rund 80 Jahren nachhaltiger sind als Kanalsanierungen mit einer Lebensdauer von lediglich rund 20 Jahren. Hinzu kommt, dass aufgrund vermehrt auftretender starker Niederschläge die Leitungen grösser sein müssen, um Überschwemmungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck ist auch der Bau von Regenrückhaltebecken geplant.