Kopfzeile

Inhalt

  • Öffentliche Auflage zum Arealplan Chur West abgeschlossen

    29. August 2016
    Lobende und kritische Voten der Mitwirkenden

    Die 30 Tage der öffentlichen Auflage sind letzte Woche abgelaufen. Die Möglichkeit der Einsicht in die Dokumente wurde rege genutzt. In der Folge sind zwölf Einwendungen bei der Stadt eingereicht worden. Diese werden in den kommenden Wochen bearbeitet und das Areaplanverfahren mit Erlass und Beschwerdeauflage weitergeführt. Zum aktuellen Zeitpunkt können zum Inhalt der Einwendungen keine Angaben gemacht werden.
    Am 22. August ist die 30 Tage dauernde öffentliche Auflage des Arealplans Chur West abgelaufen. Die Gelegenheit, die Auflageakten einzusehen, wurde rege genutzt. Die Interessierten und Betroffenen konnten im Gespräch mit den zuständigen Amtsstellen ihre offenen Fragen klären und sich ein detailliertes Bild des Vorhabens machen.

    Nachdem sich bereits vorgängig unter dem Titel "Dialog Chur West" bis zu 200 Personen am Prozess beteiligt hatten, ist das Interesse an der Stadtteilentwicklung weiterhin gross. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Stadt insgesamt zwölf Einwendungen vor, in denen neben lobenden und kritischen Worten auch verschiedene Änderungen und Ergänzungen angeregt werden.

    Der Stadtrat wird sich in den kommenden Wochen mit den einzelnen Eingaben befassen. Die Beurteilung dieser Auseinandersetzung wird ins Planungsinstrument einfliessen und im Planungs- und Mitwirkungsbericht gegenüber der Genehmigungsinstanz, der Regierung, erläutert. Jeder Beitrag innerhalb der formellen Mitwirkung stellt eine Bereicherung für den Prozess dar und trägt zur abschliessenden Meinungsbildung bei. Dies entspricht dem vom Stadtrat zu Beginn des Verfahrens gewählten prozesshaften Ansatz. Sobald er sich von den Einwendungen ein Bild gemacht hat, wird die Öffentlichkeit erneut orientiert.

    Falls am Planungsinstrument, das heisst am Plan oder den Bestimmungen, Änderungen vorgenommen werden, ist eine erneute Auflage oder im Minimum den Betroffenen während 30 Tagen die Möglichkeit einzuräumen, sich zum veränderten Inhalt äussern zu können. Abgeschlossen wird die kommunale Behandlung mit dem Erlass des Arealplans durch den Stadtrat.

    Nach dem Erlass wird das Instrument der Regierung des Kantons Graubünden zur Genehmigung vorgelegt, gleichzeitig erfolgt die Beschwerdeauflage während 30 Tagen. Das Verfahren soll voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit diesem wichtigen Meilenstein in der Stadtteilentwicklung Chur West werden auch dank der aktiven Mitwirkung der Betroffenen und Interessierten die Weichen für die Zukunft gestellt.