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  • Teilrevision Grundordnung 2014

    13. Juni 2017
    Die Grundordnung der Stadt besteht aus dem Baugesetz, dem Zonenplan, dem Generellen Gestaltungsplan und dem Generellen Erschliessungsplan.
    Die vorliegende Teilrevision behandelt vordringliche Bedürfnisse, Pendenzen aus vorgängigen Planungen sowie Nachführungen, Planverbesserungen von untergeordneter Bedeutung und Anpassungen an das übergeordnete Recht. Die vordringlichen Revisionsanliegen stehen im Zusammenhang mit Schulhausstandorten und der Einführung einer Spezialzone für ein Gesundheitsresort beim Fontanaspital.
    An der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 wurde die Teilrevision in allen sechs Punkten vom Volk angenommen. Der Anteil der Ja-Stimmen war zwischen 75 % und 80 % und die Stimmbeteiligung lag bei allen Punkten zwischen 38 % und 39 %.
    Am 06. Juni 2017 wurde die Teilrevision Grundordnung von der Regierung beschlossen und liegt nun rechtsgültig vor.

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