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  • Teilrevision PKSC-Gesetz und Vorsorgereglement per 01.01.2017

    19. April 2017
    Die Reduktion des Umwandlungssatzes sowie die flankierenden Massnahmen dazu machen Anpassungen im Gesetz über die Pensionskasse Stadt Chur und auch in deren Vorsorgereglement notwendig. Zudem sind Anpassungen ans übergeordnete Recht aufgrund der neuen Regelung beim Vorsorgeausgleich bei Scheidung erforderlich.

    Der Gemeinderat von Chur beschloss die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse am 12. Mai 2016. Der Stadtrat von Chur setzte die Gesetzesanpassungen mit Beschluss vom 17. Januar 2017 rückwirkend per 1. Januar 2017 in Kraft.

    Die Verwaltungskommission der Pensionskasse beschloss die Teilrevision des Vorsorgereglements am 6. Februar 2017, rückwirkend gültig ab 1. Januar 2017.

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