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  • Budget

    Das Budget ist der Haushaltplan für ein Jahr. Mit dem Budget werden den Behörden die grundsätzlichen Zielvorgaben und Leitplanken für ihr Handeln im nächsten Jahr gesetzt. Die Budgethoheit liegt beim Gemeinderat (Art. 27 lit. a Stadtverfassung); er untersteht jedoch dem fakultativen Referendum (vgl. Art. 12 Abs. 1 lit. a).

    Zugehörige Objekte