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Publikationen / Downloads

Pensionskasse Kapitalabfindung bei Pensionierung


Bei Pensionierung kann bis zu 50% des Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden. Die Kapitalabfindung ist mindestens ein Jahr vor der Auszahlung zu beantragen. Ab einem Jahr vor der Auszahlung kann sie nicht mehr widerrufen werden.
Achtung: Wurde weniger als drei Jahre vor der Kapitalabfinung eine Einkaufssumme geleistet, wird die Steuerverwaltung eine Neuveranlagung vornehmen und für die Steuereinsparungen aus dem Einkauf allfällige Nachsteuern in Rechnung stellen.

Datum: 5. Okt. 2010
Herausgeber: Geschäftsstelle Pensionskasse
Autor: Geschäftsstelle Pensionskasse
Laden: Formular laden (pdf, 23.4 kB)


Zugehörige Dienstleistung: Formulare

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