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Verwaltungseinheiten

Schulzahnklinik

Gehört zu: Departement 2

Adresse: Lindenquai 18, Postfach 660, 7002 Chur
Telefon: 081 254 45 72
Telefax: 081 254 58 44
E-Mail: Kontaktformular
Homepage: http://www.schulzahnklinikchur.ch
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten mit Voranmeldung      
Montag - Donnerstag07.45 - 12.0013.00 - 17.00
Freitag07.45 - 12.00vorübergehend geschlossen

 

Sprechstunde  ohne Voranmeldung                           
Montag - Freitag13.00 - 13.15
Mittwoch13.45 - 15.00

 
Leitung: Peters, Kerstin

Die Schulzahnklinik ist für die Zahngesundheit der Churer Kinder zuständig.

Alle Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren, die in Chur wohnen oder in Chur die Schule besuchen, dürfen die Leistungen der Schulzahnklinik in Anspruch nehmen.

Es werden Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie (Zahnstellungskorrekturen) und Unfallbehandlungen angeboten.

Während der gesamten Schulzeit werden die obligatorischen Reihenuntersuchungen von der Schulzahnklinik durchgeführt.

Im Rahmen der Sprechstunde besteht die Möglichkeit sich für eine gratis Untersuchung oder eine gratis Beratung zu melden.


Legislaturziele der Schulzahnklinik 2013-2017

Wir bleiben die Kinderzahnarztpraxis für Khurer Kinder
Der grosse Einsatz aller Mitarbeiter und der sparsame Umgang mit Ressourcen gibt die Ga-rantie für den Erhalt der Schulzahnklinik. Freundlich und fachkompetent behandeln wir alle Kinder und beraten deren Eltern. Das Angebot umfasst weiterhin alle Bereiche der Kinder-zahnmedizin.

  • Regelmässige Fortbildung im notwendigen Umfang garantiert die Fachkompetenz
  • Neue Erkenntnisse werden zügig in den Praxisalltag integriert
  • Durch Zusammenlegen von Behandlungsschritten werden die Terminvergaben patientenfreundlicher
  • In der Kieferorthopädie geniessen laufende Behandlungsfälle Priorität.
Wir kümmern uns frühzeitig um die Zahngesundheit aller Kinder.

  • Regelmässige Durchführung von speziellen Informationsveranstaltungen für fremd-sprachige Mütter und Väter
  • In die Prophylaxebetreuung werden neu Spielgruppen einbezogen
  • Alle Kinder werden zu einer ersten Gratisuntersuchung im 2. Lebensjahr aufgeboten
Eine zeitgemässe Infrastruktur und eine zuverlässige Umsetzung der Hygienevorschriften
bieten die Garantie für eine sichere Behandlung.

  • Zertifizierung des praxiseigenen Hygienekonzeptes
  • Regelmässiges Controlling aller getroffenen Massnahmen
  • Investition in eine neue Infrastruktur bei Notwendigkeit

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