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Vermittleramt Plessur
Im Kanton Graubünden ist das Vermittleramt die Schlichtungsbehörde. Gemäss Art. 197 ZPO geht dem gerichtlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus. Als Grundsatz gilt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Beklagten bzw. Sitz der Gesellschaft. Auf spezielle Gerichtsstände weisen Art. 20 bis 46 ZPO hin.
Aufgaben des Vermittlungsamtes:
• Versöhnung der Parteien
• das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Parteien
• Entscheid bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bei einem Streitwert bis Fr. 2‘000.-
• Unterbreitung eines Urteilsvorschlages bei einem Streitwert bis Fr. 5‘000.-
• Ausstellung einer Klagebewilligung bei Nichteinigung
Um eine Forderung gerichtlich durchzusetzen, muss die klagende Partei bei der zuständigen Schlichtungsbehörde ein Schlichtungsgesuch einreichen (Muster siehe www.justiz-gr.ch / Schlichtungsbehörden / Formulare). Es wird ein Kostenvorschuss verlangt. Über die Prozesskosten entscheidet das Gericht.
Für Chur ist folgende Stelle zuständig:
Vermittleramt Plessur
Bärenloch 1
Postfach 614
7001 Chur
Telefon 081 250 58 82
Öffnungszeiten:
Dienstag, 8.30 – 11.30 Uhr, 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch, 8.30 -11.30 Uhr
Donnerstag, 8.30 – 11.30 Uhr, 13.30-15.30 Uhr
Montag und Freitag geschlossen