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  • Kehrichtgrundgebühr Personen

    Die Grundgebühr pro Person über 18 Jahre mit registriertem Wohnsitz oder Wochenaufenthalt in der Stadt Chur beträgt Fr. 50.- pro Jahr.

    Die Finanzierung bei Siedlungsabfälle hat über verursachergerechte und kostendeckende Gebühren zu erfolgen. In der Stadt Chur werden die Kosten über Grundgebühren und über mengenabhängige Gebühren (z.B. Sackgebühren) gedeckt. Die Einzelheiten sind im Abfallbewirtschaftungsgesetz der Stadt Chur, sowie in dessen Ausführungsbestimmungen geregelt.

    Die Kehrichtgrundgebühr gilt pro Person über 18 Jahre mit registriertem Wohnsicht oder Wochenaufenthalt in der Stadt Chur. Stichtag für die Bemessung ist der 30. April des Gebührenjahres. Die Grundgebühr für natürliche Personen beträgt 50 Franken pro Person exklusiv Mehrwertsteuer. Die Kehrichtgrundgebühr als Betrieb ist auch geschuldet, wenn die Geschäftstätigkeit am Wohnsitz stattfindet.

    Die Stadt Chur kennt zur Vermeidung von Härtefällen für natürliche Personen folgende drei Ausnahmeregelungen bezüglich der Kehrichtgrundgebühren:

    • Personen, die sich einzig zu Ferienzwecken oder für einen vorübergehenden Aufenthalt für den Zeitraum von maximal drei Monaten in der Stadt Chur aufhalten, sind von der Gebührenpflicht befreit;
    • Lernenden und Studierenden mit Ausbildungsort und Wochenaufenthalt ausserhalb Chur wird die Kehrichtgrundgebühr erlassen, sofern sie spätestens 30 Tage nach der Rechnungsstellung die Gebührenrechnung unter Beilage einer Kopie des Lernendenausweises oder der Studienbestätigung des laufenden Jahres an die folgende Adresse retournieren:
      Finanzen und Steuern, Reichsgasse 60, Postfach 810, 7000 Chur
    • Haushalte mit mehr als 3 erwachsenen Personen bezahlen maximal 150 Franken Kehrichtgrundgebühr. Betroffene Haushalte erhalten eine neue Rechnung sofern sie sämtliche den gleichen Haushalt betreffenden Kehrichtgrundgebührenrechnungen bis spätestens 30 Tage nach der Rechnungsstellung an folgende Adresse retournieren:
      Finanzen und Steuern, Reichsgasse 60, Postfach 810, 7000 Chur

    Die Vollziehungsverordnung und der Gebührentarif können als pdf-Datei abgerufen werden (Downloads am Seitenende).

    Auskünfte:
    (Adresse / Aufenthalt)
    Einwohnerdienste
    Stadthaus, Masanserstrasse 2
    Postfach 64
    7002 Chur
    Tel: 081 254 41 65
    E-Mail: ewd@chur.ch

    (Gebühr)
    Stadt Chur Stadthaus
    Masanserstrasse 2
    Postfach 64
    7002 Chur
    Tel: 081 254 51 42
    E-Mail: kehrichtgrundgebuehr@chur.ch

    Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Abfallbewirtschaftung (ABzABG)

    Stadt Chur - Gesetz über die Abfallbewirtschaftung (Abfallgesetz, ABG)

    Gebührentarif für die Abfallentsorgung

    Kehrichtgebühr
    Die Einwohnerdienste befinden sich im Stadthaus, Masanserstrasse 2, 7000 Chur.

    Zugehörige Objekte