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    Familienregister

    Die Beurkundung des Personenstandes geht auf die frühen Aufzeichnungen in den Kirchenbüchern zurück. Diese kirchlichen Aufzeichnungen geben allerdings keinen Überblick über die Zusammensetzung der Familien und die Verwandtschaftsverhältnisse. In zahlreichen Kantonen wurden deshalb zusätzliche Verzeichnisse eingeführt (Stammbuch, Haushaltsregister, Bürgerrodel usw.)

    Das Familienregister wurde im Jahre 1929, gestützt auf das Bundesrecht, in der ganzen Schweiz eingeführt und dem Zivilstandsamt der Heimatgemeinde anvertraut. Der Heimatgemeinde wurden alle Zivilstandsfälle (Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle, Anerkennungen etc.) auswärts wohnender Bürger und Bürgerinnen gemeldet. Beim Familienregister handelte es sich um ein Sammelregister. Dieses System erlaubte es, mit einer einzigen Urkunde als Auszug aus dem Familienregister die Zusammensetzung der Familie und deren Bürgerrechtsverhältnisse nachzuweisen (z.B. in Erbschaftsangelegenheiten).

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