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  • Abmeldung / Wegzug

    Beabsichtigen Sie, unsere Stadt zu verlassen?

    Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen:

    Schweizer Staatsangehörige erscheinen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit der Meldebestätigung, dem Schriftenempfangsschein oder dem Aufenthaltsausweis und erhalten den bei der Gemeinde deponierten Heimatschein oder Wohnsitzausweis (Heimatausweis) wieder zurück.

    Wegzugsgebühr Fr. 20.00 (Post, Internet und E-Mail).
    Wegzugsgebühr Fr. 20.00 (persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste).
    Keine Wegzugsgebühr für Schüler, Studenten, Lernende und Minderjährige (bitte separates Online-Formular verwenden).

    Ausländische Staatsangehörige erscheinen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit dem Ausländerausweis. Die Wegzugsgebühr wurde bereits bei der Anmeldung in Rechnung gestellt.

    oder

    Sie verwenden das Online Formular (siehe unten)

    Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste notwendig. Ausländische Staatsängehörige bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnet Abmeldeerklärung mit.

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