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  • Namensänderung

    Wenn Sie - statt des Ledignamens - einen anderen oder früher getragenen Namen wieder annehmen möchten, können Sie ein Namensänderungsgesuch stellen.

    Die Änderung des Namens (Familienname und Vorname) kann gemäss Art. 30 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) durch die Regierung des Wohnsitzkantons bewilligt werden, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.

    Bei Wohnsitz im Kanton Graubünden, wenden Sie sich bitte direkt an:

    Amt für Migration und Zivilrecht, Bürgerrecht und Zivilrecht

    Zugehörige Objekte