Inhalt
Reklamebewilligungsverfahren
Für das Anbringen und Abändern von sämtlichen festen Reklameeinrichtungen bedarf es vorgängig einer Bewilligung. Gesuche für Reklamebewilligungen auf öffentlichem, wie auch auf privatem Grund, sowohl Eigen- als auch Fremdreklamen müssen schriftlich beim Bausekretariat eingereicht werden.
Für feste Reklameeinrichtungen entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich ein Gesuch für die Zusatzbewilligung des Tiefbauamtes Graubünden einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bausekretariat | 081 254 51 51 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbaudienste | 081 254 51 62 | Kontaktformular |
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