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  • Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung

    Kann die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden, besteht die Möglichkeit, die Eingabefrist zu erstrecken.

    Fristverlängerungsgesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist wie folgt einzureichen:

    - online: http://www.stv.gr.ch
    - per Mail: finanzensteuern@chur.ch 
    - per Post: Finanzen und Steuern der Stadt Chur, Reichsgasse 60, 7001 Chur

    Folgende Angaben sind dabei unerlässlich: 
    - vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
    - Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
    - gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 

    Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann. 

    Preis

    Gratis

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