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Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung
Kann die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden, besteht die Möglichkeit, die Eingabefrist zu erstrecken.
Fristverlängerungsgesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist wie folgt einzureichen:
- online: http://www.stv.gr.ch
- per Mail: finanzensteuern@chur.ch
- per Post: Finanzen und Steuern der Stadt Chur, Reichsgasse 60, 7001 Chur
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
- gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung
Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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