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  • Fahrbewilligungen

    Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist nur ausnahmsweise und mit einer Bewilligung  gegen Gebühr gestattet. 

    Fahrten von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften, Lieferanten, Hüttenwirten sind bewilligungs- und/oder auch gebührenpflichtig. Gleiches gilt für Fahrten von Hirtenbesuchern, Hüttenbesuchern etc. 

    Gebühren    
    Tagesbewilligung CHF       10.00
    Monatsbewilligung  CHF       50.00
    Jahresbewilligung  CHF     100.00


    Das Gesuch für die Bewilligungen für das Befahren der Waldwege ist per E-Mail zu stellen (wua@chur.ch) oder im Sekretariat der Abteilung Wald und Alpen während den Bürozeiten (07.30 - 12.00 Uhr) erhältlich. 

    Sonderbewilligung für Raupenfahrzeuge 
    Für das Befahren von Wald- und Alpwegen auf Territorium der Stadt Chur sind Fahrten mit Raupenfahrzeugen bewilligungspflichtig. Dazu muss ein Antrag an die Abteilung Wald und Alpen gestellt werden. Das Formular ist unter Dokumente abrufbar und kann unterschrieben an wua@chur.ch oder direkt im Sekretariat der Abteilung eingereicht werden. Die Bewilligung wird auf unbestimmte Zeit erteilt und gilt nur zusammen mit einer ordentlichen Fahrbewilligung. Bei Missachtung der Auflagen wird diese per sofort entzogen. 

     

     

    Zugehörige Objekte