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  • Vorname des Kindes

    Vornamen des Kindes

    Sie werden bald Eltern eines Kindes und machen sich Gedanken über die Vornamen?

    Die Wahl des Vornamens ist grundsätzlich frei, jedoch dürfen die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzt werden.

    Sind die Eltern miteinander verheiratet, so bestimmen sie gemeinsam die Vornamen des Kindes.

    Sind sie nicht miteinander verheiratet, so bestimmt die Mutter die Vornamen des Kindes, sofern die Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam ausüben.

    Die Vornamen sind dem Zivilstandsamt gleichzeitig mit der Geburtsanmeldung mitzuteilen.

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