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  • Steuererklärung

    Der ordentliche jährliche Versand der Steuererklärungen an alle volljährigen Personen, die am 31. Dezember ihren Wohnsitz in Chur hatten, erfolgt jeweils im Januar.

    Zur Einreichung der Steuererklärung gelten folgende Fristen:

    • 31. März für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie unverteilte Erbschaften;
    • 30. September für Selbständigerwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden;
    • 30. September für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht).

    Die Steuererklärungen für alle Bündner Gemeinden werden bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht.

    Einreichung Steuererklärungen

    Steuerverwaltung des Kantons Graubünden
    Verarbeitungszentrum 1/KO
    Steinbruchstrasse 18
    7001 Chur
    www.stv.gr.ch


    Die zum Ausfüllen der Steuererklärung hilfreiche Wegleitung wird zusammen mit der Post verschickt, ist auf der elektronischen Steuererklärung SofTax enthalten oder kann auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung heruntergeladen werden (www.stv.gr.ch).

    Fehlende Formulare können direkt bei der Dienststelle Finanzen und Steuern der Stadt Chur bestellt werden. Es besteht die Möglichkeit zur telefonischen Bestellung (081 254 51 02) oder per Mail (finanzensteuern@chur.ch). 

    Preis

    Gratis

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