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  • Registersystem

    Das Registersystem

    Folgende Zivilstandsereignisse werden vom Zivilstandsbeamten / von der Zivilstandsbeamtin im eigenen Zuständigkeitsbereich (Zivilstandskreis) bearbeitet:

    • Geburt
    • Kindesanerkennung
    • Adoption
    • Eheschliessung
    • Eingetragene Partnerschaft
    • Todesfall
    • Verschollenerklärung
    • Namenserklärung
    • Eheauflösung
    • Bürgerrecht
    • u.v.m

    Personenstandsregister
    (Infostar - informatisiertes Standesregister)

    Die Modernisierung und Professionalisierung im Verwaltungszweig Zivilstandswesen ist in vollem Gange.
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschloss am 05. Oktober 2001 die Änderung des Zivilgesetzbuches zur Schaffung einer ausdrücklichen Gesetzesgrundlage für die elektronische Führung der Zivilstandsregister.
    Nach und nach wurden in den letzen Jahren in allen Kantonen regionale Zivilstandsämter eingerichtet. In einem weiteren Schritt wurden sämtliche Zivilstandsämter in einem datengeschützten Raum miteinander elektronisch vernetzt und seit dem 01.01.2005 werden alle Zivilstandsereignisse (Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle usw.) in einem digitalen System beurkundet. Die maschinenschriftliche oder gar noch handschriftliche Beurkundung auf Papier in den traditionsreichen Zivilstandsbüchern gehört der Vergangenheit an.

    Die bisherigen Funktionen der Zivilstandsregister bleiben jedoch weiterhin erhalten. In Infostar werden Zivilstandsereignisse und Familienbeziehungen den Personen individuell zugeordnet und nicht wie im altehrwürdigen Familienregister 'familienweise' dargestellt.

    Mit der Einführung des elektronischen Beurkundungssystems Infostar sind die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten mit weit mehr als einem neuen Arbeitsmittel ausgestattet worden. Damit wurde der Grundstein gelegt für ein bürgerfreundliches, kostengünstiges und entwicklungsfähiges Personendaten-Management in einem hoch datengeschützten System. Gerade weil die sichere und vor Missbräuchen geschützte Zuordnung der Zivilstandsdaten zur Person im Hinblick auf die Abgabe von amtlichen Ausweisen nur in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgen kann, lag eine bessere Vernetzung zwischen den Zivilstandsämtern und den Gemeinden auf der Hand. Das Gleiche gilt für den Verkehr mit den schweizerischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland, um eine schnelle und mit genauen Daten belegte Immatrikulation im Ausland zu gewährleisten.

    Das Zivilstandswesen heute ist ein hochmoderner Zweig in der Verwaltung.

    Zugehörige Objekte