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  • Übergeordnete Planungen

    Die Interessen der Stadt werden durch die Abteilung Stadtentwicklung in die Planungen, Konzepte, Studien der Nachbargemeinden, der Region, des Kantons oder gar des Bundes eingebracht. Sie stimmt die stadtinternen Planungen auf die übergeordnete Gesetzgebung ab. 

    Zugehörige Objekte