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  • Ehe

    Es freut uns, dass Sie heiraten wollen.

    Für die Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung ist das Zivilstandsamt des schweizerischen Wohnsitzes einer oder eines der Verlobten zuständig. Wohnen beide Verlobten im Ausland, fällt die Vorbereitung in die Zuständigkeit des Zivilstandsamtes, welches die Trauung durchführen soll.

    Ehevorbereitungsverfahren
    Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei uns, um den Ablauf des Ehevorbereitungsverfahrens zu besprechen.
    Beachten Sie bitte, dass beim Ehevorbereitungsverfahren ein gültiger Pass / gültige ID-Karte vorgelegt werden muss.
    Ausserdem muss für ausländische Staatsangehörige gemäss Art. 98 Abs. 4 ZGB der Aufenthalt in der Schweiz bis zum voraussichtlichen Tag der Eheschliessung geregelt sein.

    Gesetzliche Frist zur Eheschliessung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens
    Die zivilrechtliche Trauung muss nach Abschluss des Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung innerhalb von drei Monaten stattfinden, andernfalls muss die Ehevorbereitung erneut gestartet werden.

    Trautermin
    Sobald das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Verlobten schriftlich informiert. Nach Abschluss dieses Verfahrens (und erst jetzt) kann der Trauungstermin beim Zivilstandsamt Plessur definitiv festgelegt oder der bereits provisorisch reservierte Trauungstermin schriftlich bestätigt werden.

    Trauungen können in Chur von Montag bis Freitag stattfinden. An einigen Daten sind Trauungen auch an Samstagen (Vormittag) in Chur möglich. Die Samstags-Termine finden Sie hier

    Trauungsermächtigung
    Findet die zivilrechtliche Trauung nicht auf dem Zivilstandsamt Plessur statt, so wird den Verlobten nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung die Trauungsermächtigung ausgehändigt. Diese ermächtigt zur Eheschliessung in der Schweiz innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung.
    Findet die Eheschliessung im Ausland statt, wird - auf Antrag - ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.

    Gebühren
    Das Ehevorbereitungsverfahren für die Eheschliessung und die Trauung sind kostenpflichtig.

    Gemeinderatssaal im Rathaus

    Zugehörige Objekte

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