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Dienstleistungen A-Z

Auszug aus dem Betreibungsregister

Zuständig: Betreibungsamt

Fremdauskunft
Möchten Sie sich vergewissern, ob der neue Geschäftskunde, Mieter, (Kredit-)Antragsteller zahlungsfähig ist?
Fremdauskünfte erteilen wir nur nach Vorlage eines Interessennachweises (z.B. Vertragskopie, Rechnungskopie oder ähnliches).
Bitte senden Sie uns Ihre Betreibungsanfrage samt den notwendigen Dokumenten per Post, Fax oder E-Mail zu. Wir werden Ihnen umgehend die Auskunft samt Rechnung zukommen lassen.

Selbstauskunft
Bewerben Sie sich um eine neue Wohnung, Arbeitsstelle oder verlangt die Bank einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit?
Dann füllen Sie bitte das Online-Formular aus und wir senden Ihnen den Betreibungsauszug samt Rechnung per A-Post zu.

Schuldnerinformation
Die Schuldnerinformation dient dem Schuldner als Übersicht seiner Betreibungen.

Darauf ist ersichtlich, wie der Stand des Verfahrens ist (bezahlt, Rechtsvorschlag, Pfändung, Verlustschein etc.) und wie hoch der offene Betrag pro Betreibung und im Gesamten ist.

Die Schuldnerinformation ist kostenlos und kann nur vom Schuldner persönlich bei uns am Schalter des Betreibungsamtes abgeholt werden.

Preis: 18.00 inkl. Porto


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